Jahrgang 9-10

Hier finden Sie viele Informationen zu den Abschlüssen und den Prüfungen in den Jahrgängen 9 und 10.

Prüfungstermine 2024

Erster Allgemeinbildender Schulabschluss

ESA schriftlich:

  • 13.05.2024: Sprachfeststellungsprüfung
  • 08.05.2024: Englisch
  • 14.05.2024: Deutsch
  • 16.05.2024: Mathematik

ESA mündlich:

  • Praxisorientierte Prüfung (PoP): 04./ 05.04.2024
  • Für die beiden anderen Fächer erhalten alle zu Prüfenden individuelle Termine, die den Schüler:innen über die Abteilungsleitung mitgeteilt werden. Der Zeitraum ist der 03.-21.06.2024.

Mittlerer Schulabschluss

MSA schriftlich:

  • 13.05.2024: Sprachfeststellungsprüfung
  • 13.05.2024: Englisch
  • 15.05.2024: Deutsch
  • 17.05.2024: Mathematik

MSA mündlich:

  • 03.-21.06.2024: Individuelle Termine für alle drei Fächer, die den Schüler:innen  über die Abteilungsleitung mitgeteilt werden.

Auf dem Weg zum Schulabschluss

Im Jahrgang 9

  • Alle Schüler:innen, die im Halbjahreszeugnis die Prognose „ESA“ oder „ohne Abschluss“ haben, nehmen an den ESA-Prüfungen teil.
  • Schüler:innen mit MSA- oder gyOS-Prognose im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 können auf Antrag der Zeugniskonferenz oder der Eltern trotzdem zur Teilnahme an den ESA-Prüfungen verpflichtet werden. Gegen den Beschluss der ZK können die Eltern Widerspruch einlegen.
  • Schüler:innen mit MSA- oder gyOS-Prognose am Ende der neunten Klasse erreichen den ESA ohne Prüfung.

Im Jahrgang 10

  • Alle Schüler und Schülerinnen, die im Halbjahreszeugnis die Prognose „MSA“ oder „gyOS“ haben, nehmen an den MSA-Prüfungen teil.
  • Schüler:innen ohne MSA- Prognose im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 können auf Antrag der Eltern an die ZK trotzdem zur Teilnahme an den MSA-Prüfungen zugelassen werden. Gegen den Beschluss der ZK können die Eltern Widerspruch einlegen.
  • Schüler:innen ohne ESA-9 nehmen an den ESA-Prüfungen in Jahrgang 10 erneut teil.
  • Der eESA kann in Jahrgang 10 erreicht werden, wenn der ESA bereits in Jahrgang 9 bestanden wurde und in 10 ein ausreichendes Notenniveau erreicht wird. Es muss nicht erneut an den Prüfungen teilgenommen werden.

Prüfungen

ESA

  • Drei schriftliche Prüfungen:
    • Deutsch
    • Mathematik
    • Englisch
  • Für die schriftlichen Prüfungen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.
  • Drei mündliche Prüfungen:
    • Deutsch (inkl. Praxisorientierter Prüfung „PoP“ mit Bezug zum 1. Betriebspraktikum)
    • Mathematik
    • Englisch
  • Schüler:innen, mit einer anderen Muttersprache als Deutsch und wenn sie weniger als drei Jahre Regelunterricht in Englisch gehabt haben, können auf Antrag an den Sprachfeststellungsprüfungen in ihrer Muttersprache (z.B. Türkisch, Farsi, Dari…) teilnehmen. Die Englischnote bleibt als Teil der Unterrichtsmitarbeit Teil der Unterrichtsnote für den Schulabschluss.

MSA

  • Drei schriftliche Prüfungen:
    • Deutsch
    • Mathematik
    • Englisch
  • Für die schriftlichen Prüfungen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.
  • Drei mündliche Prüfungen:
    • Deutsch
    • Mathematik
    • Englisch
  • Auch im MSA ist eine Sprachfeststellungsprüfung möglich. Es gelten dieselben Bestimmungen wie im ESA.

Schriftliche Prüfungen

  • Dauern je nach Fach zwischen 110 und 155 Minuten.
  • Es gibt keine Vorbereitungszeiten.
  • Den Schüler:innen stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung: Deutsch-Rechtschreib-DUDEN, Englisch-Wörterbuch, Taschenrechner
  • Die schriftlichen Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss bewertet.

Mündliche Prüfungen

  • Dauern in allen drei Fächern jeweils 15 Minuten pro Schüler:in.
  • Es sind immer Gruppenprüfungen (3er-Gruppe = 45 Minuten; 4er-Gruppe = 60 Minuten)
  • Ob eine Vorbereitungszeit gegeben wird, hängt vom Fach und vom Thema ab.
  • Die mündlichen Prüfungen werden vor einem Prüfungsausschuss aus mindestens 2 Fachlehrer:innen gehalten.

Ausblick

Rechtsgrundlage zu den Schulabschlüssen – §18 APO-GrundStGy

Noten in den Schulabschlüssen

ESA

  • Der ESA ist erreicht, wenn an den Prüfungen teilgenommen wurde und alle belegten Fächer mindestens mit G4 bewertet sind.
  • Nach Jahrgang 9 oder 10 ist der ESA ohne Teilnahme an den Prüfungen erreicht, wenn in allen Fächern die abschlussbezogene Note mit „ausreichend“ (4) bzw. in Bezug auf den mittleren Schulabschluss mit G2 bewertet wurden.
  • Ausgleiche sind möglich:
    Note „ungenügend“ G4/G5 durch 1x „sehr gut“ oder 2x „gut“
    Note „mangelhaft“ G3/G4 durch 1x „gut“ oder 2x „befriedigend“
  • Folgende Bestimmungen schließen den ESA aus:
    • kB in einem Fach
    • 2x G5 im gesamten Zeugnis
    • G5 in Deutsch/Mathe
    • 1x G6 im Zeugnis
    • G6 in Deutsch/Mathe/Englisch

MSA

  • Der MSA ist erreicht, wenn an den Prüfungen teilgenommen wurde und alle belegten Fächer mit mindestens G2 oder besser bewertet sind.
  • Ausgleiche sind möglich:
    Note „ungenügend“ G4 durch 1x „sehr gut“ oder 2x „gut“
    Note „mangelhaft“ G3 durch 1x „gut“ oder 2x „befriedigend“
  • Folgende Bestimmungen schließen den ESA aus:
    • G6/kB in einem Fach
    • 3x G3 im gesamten Zeugnis
    • G3 in Kombination mit G4 im gesamten Zeugnis
    • 2x G3 in Deutsch/Mathe/Englisch
    • G4 in Deutsch/Mathe/Englisch

gyO/Sek. II

  • Der Übergang in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) ist erreicht, wenn alle belegten Fächer mindestens mit E4 oder besser bewertet sind.
  • Ausgleiche sind möglich:
    Note „ungenügend“ G3 durch 1x „sehr gut“ oder 2x „gut“
    Note „mangelhaft“ G2 durch 1x „gut“ oder 2x „befriedigend“
  • Folgende Bestimmungen schließen den ESA aus:
    • G6/kB in einem Fach
    • 3x G2 im gesamten Zeugnis
    • G2 in Kombination mit G3 im gesamten Zeugnis
    • 2x G2 in Deutsch/Mathe/Englisch
    • G3 in Deutsch/Mathe/Englisch

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann wenden Sie sich gerne über das Schulbüro an Kerstin Eidam, unsere Abteilungsleitung der Jahrgänge 9-10.