Jahrgang 9-10
Hier finden Sie viele Informationen zu den Abschlüssen und den Prüfungen in den Jahrgängen 9 und 10.
Prüfungstermine 2023
Schriftliche Prüfungstermine 2023
Mittlerer Allgemeinbildender Schulabschluss
- Sprachfeststellungsprüfung: 05.05.2023
- Englisch: 08.05.2023
- Deutsch: 10.05.2023
- Mathe: 12.05.2023
Nachschreibtermin Mittlerer Schulabschluss
- Englisch: 05.06.2023
- Deutsch: 06.06.2023
- Mathematik: 07.06.2023
Mündliche Prüfungstermine 2023
Jahrgang 10: Mittlerer Allgemeinbildender Schulabschluss
- Mündliche Prüfungen MSA: 01.-14.06 2023
Weitere Termine
- Zeugniskonferenzen Jahrgang 10: 16.06.2023
- Schulentlassung: 29.06.2023
- Praktikum in Jahrgang 9: im Zeitraum 19.06.-07.07.2023
Auf dem Weg zum Schulabschluss
Im Jahrgang 9
- Aufgrund der anhaltenden COVID19-Pandemie hat die Schulbehörde entschieden, keine Prüfungen zur Erreichung des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses durchzuführen. Die Schüler:innen erreichen diesen über die Leistungen im Jahreszeugnis.
- Schüler:innen mit MSA- oder gyOS-Prognose am Ende der neunten Klasse erreichen den ESA ohne Prüfung.
Im Jahrgang 10
- Aufgrund der anhaltenden COVID19-Pandemie hat die Schulbehörde entschieden, dass zur Erreichung des Mittleren Allgemeinbildenden Schulabschlusses lediglich zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung stattfinden. Die Schüler:innen legen dies in Absprache mit Klassenleitungen und Fachlehrer:innen fest, alle drei Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik müssen hierbei abgedeckt werden.
- Alle Schüler:innen, die im Halbjahreszeugnis die Prognose „MSA“ oder „gyOS“ haben, nehmen an den MSA-Prüfungen teil.
- Schüler:innen ohne MSA- Prognose im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 können auf Antrag der Eltern an die ZK trotzdem zur Teilnahme an den MSA-Prüfungen zugelassen werden. Gegen den Beschluss der ZK können die Eltern Widerspruch einlegen.
Prüfungen
ESA 2022
- Aufgrund der anhaltenden COVID19-Pandemie hat die Schulbehörde entschieden, keine Prüfungen zur Erreichung des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses durchzuführen. Die Schüler:innen erreichen diesen über die Leistungen im Jahreszeugnis.
MSA 2022
- Zwei schriftliche Prüfungen, Auswahlmöglichkeit:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Für die schriftlichen Prüfungen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.
- Eine mündliche Prüfungen, Auswahlmöglichkeit:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Auch im MSA ist eine Sprachfeststellungsprüfung möglich. Es gelten dieselben Bestimmungen wie im ESA.
Schriftliche Prüfungen
- Dauern je nach Fach zwischen 110 und 155 Minuten.
- Es gibt keine Vorbereitungszeiten.
- Den Schüler:innen stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung: Deutsch-Rechtschreib-DUDEN, Englisch-Wörterbuch, Taschenrechner
- Die schriftlichen Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss bewertet.
Mündliche Prüfungen
- Dauern in allen drei Fächern jeweils 15 Minuten pro Schüler:in.
- Es sind immer Gruppenprüfungen (3er-Gruppe = 45 Minuten; 4er-Gruppe = 60 Minuten)
- Ob eine Vorbereitungszeit gegeben wird, hängt vom Fach und vom Thema ab.
- Die mündlichen Prüfungen werden vor einem Prüfungsausschuss aus mindestens 2 Fachlehrer:innen gehalten.
Ausblick
Rechtsgrundlage zu den Schulabschlüssen – §18 APO-GrundStGy

Noten in den Schulabschlüssen

ESA
- Der ESA ist erreicht, wenn an den Prüfungen teilgenommen wurde und alle belegten Fächer mindestens mit G4 bewertet sind.
- Nach Jahrgang 9 oder 10 ist der ESA ohne Teilnahme an den Prüfungen erreicht, wenn in allen Fächern die abschlussbezogene Note mit „ausreichend“ (4) bzw. in Bezug auf den mittleren Schulabschluss mit G2 bewertet wurden.
- Ausgleiche sind möglich:
Note „ungenügend“ G4/G5 durch 1x „sehr gut“ oder 2x „gut“
Note „mangelhaft“ G3/G4 durch 1x „gut“ oder 2x „befriedigend“ - Folgende Bestimmungen schließen den ESA aus:
- kB in einem Fach
- 2x G5 im gesamten Zeugnis
- G5 in Deutsch/Mathe
- 1x G6 im Zeugnis
- G6 in Deutsch/Mathe/Englisch
MSA
- Der MSA ist erreicht, wenn an den Prüfungen teilgenommen wurde und alle belegten Fächer mit mindestens G2 oder besser bewertet sind.
- Ausgleiche sind möglich:
Note „ungenügend“ G4 durch 1x „sehr gut“ oder 2x „gut“
Note „mangelhaft“ G3 durch 1x „gut“ oder 2x „befriedigend“ - Folgende Bestimmungen schließen den ESA aus:
- G6/kB in einem Fach
- 3x G3 im gesamten Zeugnis
- G3 in Kombination mit G4 im gesamten Zeugnis
- 2x G3 in Deutsch/Mathe/Englisch
- G4 in Deutsch/Mathe/Englisch
gyO/Sek. II
- Der Übergang in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) ist erreicht, wenn alle belegten Fächer mindestens mit E4 oder besser bewertet sind.
- Ausgleiche sind möglich:
Note „ungenügend“ G3 durch 1x „sehr gut“ oder 2x „gut“
Note „mangelhaft“ G2 durch 1x „gut“ oder 2x „befriedigend“ - Folgende Bestimmungen schließen den ESA aus:
- G6/kB in einem Fach
- 3x G2 im gesamten Zeugnis
- G2 in Kombination mit G3 im gesamten Zeugnis
- 2x G2 in Deutsch/Mathe/Englisch
- G3 in Deutsch/Mathe/Englisch
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann wenden Sie sich gerne über das Schulbüro an Kerstin Eidam, unsere Abteilungsleitung der Jahrgänge 9-10.